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Erinnerungen an Neustadt in Holstein



Rosengarten

Straßenbezeichnung für ein Flurstück  

Mielck schreibt 1775: das seit Erbauung der Stadt bestehende Schneideramt besitzt „ein Stück Land außerhalb der Stadt, der Rosengarten genannt, zwischen dem hohen und dem Altenkremper Tore, das zu Gärten eingerichtet ist, die dem jedesmahligen
ältesten Amtsmeister zum Niesgebrauch gegeben werden“. 

Auf den Stadtplänen von 1802/03 und 1813 ist das heutige Flurstück 18 der Flur 19 (jetzt zum Marienhof gehörig) besonders gekennzeichnet. — Auf dem Rosengarten hatten die Neustädter Töpfer das Recht, unentgeltlich Ton zu graben.   (J.H.Koch 1980)




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